In bestimmten Situationen sind wir verpflichtet, mit dem Jugend- bzw. Gesundheitsamt zu kooperieren und Meldungen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung oder zu Themen des Infektionsschutzgesetz (IFSG) zu machen. Zum Thema „Kindeswohlgefährdung“ haben wir ein gesondertes Konzept erarbeitet, welches auch im Kinderladen aushängt und von den Eltern jederzeit eingesehen werden kann.