Als Voraussetzung für die Finanzierung eines Kitaplatzes bei uns dient der „Kita-Gutschein“, der über das Jugendamt des Wohnbezirks beantragt werden muss und auf den jedes Kind ab seinem 1. Geburtstag an in Berlin einen Rechtsanspruch hat. Kita Gutschein

Diese Gutscheine des Bezirksamts sind in Verbindung mit dem geschlossenen Betreuungsvertrag die Grundlage für die Vertragszahlungen des Senats. Sie bilden den Hauptbestandteil unserer Einnahmen.
Zu einem weit geringeren Teil finanzieren wir uns durch die Elternbeiträge. Sie setzen sich zusammen aus der gesetzlich vorgeschriebenen Kita-Kostenbeteiligung und einem monatlichen Zusatzbeitrag von z. Zt. 20 € pro Kind (für den Trägereigenanteil). Für Ausflüge, Windeln, Taschentücher, Frühstück und Getränke müssen die Eltern dann nicht mehr gesondert bezahlen.

Die Kita-Kostenbeteiligung der Eltern wird vom Bezirksamt ermittelt und besteht zur Zeit nur noch aus dem Essensbeitrag, der 23 € beträgt.

Für einkommensschwache Haushalte, also Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-gesetz erhalten, gibt es zudem die Möglichkeit, über das Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT) einen „Berlinpass-BuT“ zu beantragenden und diesen der Leitung vorzulegen. Damit entfällt dann für die Dauer der Gültigkeit des Berlinpasses zum einen der Essensbeitrag und der Zusatzbeitrag reduziert sich auf 15 € monatlich pro Kind.

Da wir als gemeinnütziger Verein keine Gewinne erwirtschaften dürfen, kommen alle Gelder natürlich direkt dem Laden und damit den Kindern zugute. Das Bildungspaket